Hausordnung

Vorbemerkung

Wir alle möchten uns in unserer Schule, in der wir einen großen Teil des Tages verbringen, wohlfühlen. Darum wollen wir unsere Schule sauber und in gutem Zustand erhalten. Zum Wohlfühlen gehört eine gute Schulgemeinschaft, die sich an eine bestimmte Ordnung und an Regeln hält. Diese Regeln sollen allen am Schulleben beteiligten Personen gerecht werden und sie schützen.

I. Verhalten zwischen Schülern / Lehrern / Mitarbeitern 

  1. Schüler, Lehrer und Mitarbeiter verhalten sich untereinander hilfsbereit, höflich und freundlich. Dazu gehört auch das Grüßen am Morgen und die Ausdrücke bitte und danke, die zu den einfachsten Höflichkeitsformen gehören. 
  2. Ältere Schüler sollten sich vorbildlich verhalten, auf jüngere Schüler Rücksicht nehmen und ihnen helfen.
  3. Streitigkeiten sollen ohne Gewalt geschlichtet werden. Dabei müssen alle helfen, indem sie nach dem Grund fragen und ausführlich miteinander reden. Ein unbeteiligter Mitschüler oder ein Lehrer kann schlichten helfen. 
  4. Das Eigentum der Schule und der Mitschüler darf nicht beschädigt oder weggenommen werden. 
  5. Niemand darf durch undiszipliniertes Verhalten und wilde Spiele gefährdet werden.
  6. Während des Unterrichts erkrankte Schüler müssen abgeholt werden und dürfen nicht alleine nach Hause geschickt werden. 

II. Verhalten in der Pause 

  1. In der großen Pause gehen die Schüler, soweit es die Witterung erlaubt, in den Schulhof und halten sich nur in dem für sie ausgewiesenen Bereich auf. Sie betreten das Schulhaus erst wieder nach Beendigung der Pause. Die einzelnen Jahrgangsstufen können wöchentlich im Wechsel den Hartplatz benutzen. Der Aufenthalt auf der Rampe ist verboten. Der Hang wird bei feuchten Bodenverhältnissen gesperrt. Bei schlechter Witterung findet die Pause fin den Klassenzimmern statt. 
  2. Der Pausenverkauf erfolgt von 7:45 bis 7:55 Uhr und nur zu Beginn der großen Pause. In der kleinen Pause findet kein Pausenverkauf statt. 
  3. Während der kleinen Pause bleiben die Schüler im Klassenzimmer; der Aufenthalt in den Gängen ist ohne Aufsicht nicht gestattet. 
  4. Bei Spielen nehmen wir Rücksicht aufeinander. Gefährliche Spiele (z.B. Schneeballwerfen, Toben) sind verboten. 
  5. Während der Pause dürfen die Schüler das Schulgrundstück nicht verlassen.
  6. Nach der Pause stellen sich die Schüler der 3. und 4. Klassen auf den markierten Plätzen im oberen Schulhof auf und betreten klassenweise geordnet das Schulhaus. Die 1. und 2. Klassen werden von der Aufsicht geordnet in das Gebäude geführt. 

III. Verhalten im Schulhaus und auf dem Schulgrundstück

  1. Die Frühaufsicht in der Aula und im unteren Schulhof beginnt ab 7:30 Uhr durch Lehrkräfte (nach Plan). 
  2. Das Laufen auf den Treppen und Gängen ist wegen der hohen Unfallgefahr nicht erlaubt. 
  3. In den Vorräumen der Toiletten hält sich niemand unnötig auf.
  4. Aus hygienischen Gründen tragen die Schüler im Schulgebäude Hausschuhe. 
  5. Nur in einem sauberen Schulhaus fühlen wir uns wohl. Wir werfen daher Abfälle in die bereitgestellten Behälter. Die Abfälle werden in Klassenzimmern und Miniwertstoffhof gemäß der Müllverordnung der Stadt Weiden i.d.OPf. getrennt gesammelt: Papier, Kartonagen, Bioabfälle, Gelber Sack, Restmüll, Einwegflaschen und Blechdosen müssen zu Hause entsorgt werden.
  6. Einrichtungen und Ausstattungen der Schule sollen für den Unterricht jederzeit verfügbar sein und müssen deshalb schonend behandelt werden. Wer mutwillig Schaden anrichtet, muss dafür aufkommen. 
  7. Vor Verlassen des Zimmers sorgt jeder Schüler dafür, dass sein Platz sauber und ordentlich aufgeräumt ist. 
  8. Das Aufbewahren von Geldbeträgen und Wertgegenständen in der Garderobe ist untersagt. Bei Verlusten übernimmt die Schule keine Haftung. Dies gilt auch für Gegenstände aller Art, die vor Unterrichtsräumen oder auf Gängen abgestellt werden. 
  9. Mobilfunktelefone/Smartwatches dürfen nur in ausgeschaltetem Zustand mitgeführt werden. 
  10. Weil damit andere gefährdet werden können, ist das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen verboten. Spielkarten, Stickeralben, Sammelkarten und Ähnliches sind in der Schule nicht erlaubt. 
  11. Während der Unterrichtszeit darf das Schulgrundstück ohne ausdrückliche Genehmigung nicht verlassen werden. 

Maßnahmen bei Verstößen gegen die Schulordnung 

  1. Der Klassenlehrer nimmt Mitteilungen über Verstöße entgegen. Er spricht mit dem Schüler und ggfs. mit dessen Eltern. 
  2. Im Wiederholungsfall erfolgt eine schriftliche Benachrichtigung der Eltern. 
  3. Bei schwerwiegenden Fällen können Ordnungsmaßnahmen gem. Art. 86 BayEUG ergriffen werden. 

 
Weiden, 27.09.2022
Dr. Matthias Holl, Rektor